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24/ 7 Notdienst vom 01.11. – 31.03.
Mehr als 900.000 m2 Erfahrung
Für Privat und Gewerbe
Winterdienst
24/ 7 Notdienst vom 01.11. – 31.03. Mehr als 900.000 m2 Erfahrung Für Privat und Gewerbe
- Address: Walderstr 51, 40724 Hilden
- Öffnungszeiten: Mo-Fr 8:00 Uhr - 18:00 Uhr
- Telefon: 02103 3399909
- Email: Info@easy-partner.eu
Winterdienst – eine gesetzliche Pflicht
Ja, die Räum- und Streupflicht ist nicht nur in Düsseldorf, sondern deutschlandweit bindend. Insbesondere auf öffentlichen Gehwegen müssen die Anwohner dafür sorgen, dass der Bereich entlang ihres Grundstücks von Schnee und Eis befreit wird. Wichtig dabei ist, den Schnee an den Rand des Gehwegs zu schieben und sicherzustellen, dass Treppen oder Zufahrten frei bleiben, um die Verkehrssicherheit nicht zu beeinträchtigen. Bei Glätte müssen die geräumten Flächen zusätzlich mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt, Kies oder Sand bestreut werden. Falls diese Maßnahmen nicht ausreichen, sind die Eisflächen vollständig zu entfernen. Besonders zu beachten: Der Einsatz von Streusalz auf öffentlichen Gehwegen ist zum Schutz der Umwelt streng verboten und kann zu Bußgeldern führen!
Um der Räumpflicht stressfrei nachzukommen, bietet AD Gebäudereinigung einen zuverlässigen Winterdienst in Düsseldorf an. Ausgestattet mit modernem Equipment wie Schneeschaufeln, Schneefräsen, Schneepflügen und sogar Unimogs, sorgen wir für eine effektive Schneebeseitigung. Unsere umweltschonenden Streumittel werden gemäß der kommunalen Vorschriften eingesetzt. Ob Gehwege, Zufahrten, Ladezonen oder Parkplätze – wir räumen sämtliche Flächen professionell von Schnee und Eis. Mit unserem 24/7-Streudienst verhindern wir die Bildung von Glatteis und gewährleisten durchgehend sichere Verkehrsflächen.
Wichtige Fakten zum Düsseldorfer Wegegesetz – kurz und prägnant
Die Beseitigung von Schnee und Eis ist erst nach dem Ende des Schneefalls erforderlich. Sobald der Schneefall aufhört, muss der Winterdienst jedoch unverzüglich durchgeführt werden! Bei starkem Schneefall oder starker Glättebildung kann es notwendig sein, mehrmals am Tag Schnee und Eis zu räumen, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Falls es nach 20 Uhr schneit, müssen Schnee- und Glättebeseitigungen bis spätestens 8:30 Uhr am folgenden Tag durchgeführt werden. An Sonn- und Feiertagen hat man dafür bis 9:30 Uhr Zeit.
Gehwege sind in der Regel auf einer Breite von einem Meter von Schnee und Eis zu befreien. In Bereichen mit hohem Fußgängeraufkommen kann diese Breite auf bis zu 1,5 Meter erhöht werden. An Eckgrundstücken muss der Räumdienst bis zum Bordstein erfolgen, während Treppen vollständig schnee- und eisfrei gehalten werden müssen.
Interessanter Hinweis: Fahrradwege sind in Düsseldorf nicht von der gesetzlichen Räumpflicht betroffen, daher ist hier kein Winterdienst vorgeschrieben.
Wir sind Ihr zuverlässiger Partner für erstklassige Reinigungslösungen – nicht nur in Düsseldorf, sondern inzwischen an über 20 Standorten in ganz Deutschland! Buchen Sie uns als Ihre Reinigungsfirma in Köln, Dortmund und Essen und genießen Sie eine Sauberkeit, die begeistert. Überzeugen Sie sich selbst von unserer Expertise und unseren hochwertigen Dienstleistungen!
Sichere Qualität
Als führende Reinigungsfirma in Düsseldorf setzen wir auf umweltschonende Reinigungsmittel, moderne sowie bewährte Reinigungstechniken und kontinuierliche Schulungen unserer Mitarbeiter. Zusätzlich sind wir stolzes Mitglied im Bundesinnungsverband der Gebäudedienstleister, was unsere hohen Qualitätsstandards unterstreicht.
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Was kostet ein professioneller Winterdienst in Düsseldorf?
Bei den Kosten für einen Winterdienst in Düsseldorf gibt es im Wesentlichen zwei Abrechnungsmodelle. Zum einen besteht die Möglichkeit einer Saisonpauschale. Dabei wird zu Beginn der Winterdienstsaison ein fixer Betrag festgelegt, der eine bestimmte Anzahl von Einsätzen, meist 15 oder 20, abdeckt. Sollte der Winter besonders schneereich ausfallen und mehr als die vereinbarten Einsätze erforderlich sein, werden diese zusätzlichen Einsätze gesondert berechnet.
Die Winterdienstsaison erstreckt sich in der Regel vom 1. November bis zum 31. März. Auf Wunsch kann vereinbart werden, dass der Dienstleister am Ende der Saison auch die eingesetzten Streumittel entfernt, wobei hierfür meist eine kleine Zusatzgebühr anfällt.
Das zweite Abrechnungsmodell basiert auf der Bezahlung pro Einsatz. Hier wird jeder einzelne Einsatz abgerechnet, wobei in der Regel noch eine Organisations- oder Bereitschaftspauschale hinzukommt. Diese Pauschale deckt die Planung und das Vorhalten von Personal für den Winterdienst ab.
Wichtige Informationen zum Winterdienst in Düsseldorf
Wer haftet, wenn aufgrund eines nicht ordnungsgemäß durchgeführten Winterdienstes ein Unfall passiert? Sollten Sie einen externen Winterdienst beauftragt haben, liegt die Haftung bei dem beauftragten Unternehmen. Haben Sie jedoch keinen professionellen Dienstleister für die Schneebeseitigung engagiert, können Sie persönlich haftbar gemacht werden. In einem solchen Fall können betroffene Personen Schmerzensgeld fordern, und die Stadt Düsseldorf hat zudem das Recht, Bußgelder zu verhängen.
Professionelle Winterdienstanbieter wie AD Gebäudereinigung sind in Düsseldorf gesetzlich verpflichtet, sich an das gültige Wegegesetz zu halten. Dieses Gesetz legt unter anderem detaillierte Regelungen fest, die für die korrekte Schneeräumung und Streuung verbindlich sind.
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Telefon
02103 3399909
Addresse
Walderstr 51, 40724 Hilden
Leistungsbeschreibung für den Winterdienst in Düsseldorf Saison: 01.11. – 31.03.
Schneeräumung
Bei Schneefall wird der Schnee mithilfe moderner Maschinen und Geräte so weit wie möglich entfernt. Danach wird die Fläche mit den gemäß den Angebotsbedingungen zulässigen Streumitteln, wie Lavagranulat, Glasasche, Sand, Kiesel oder Splitt, bestreut. Die Schneeräumung erfolgt, soweit möglich, unmittelbar nach Ende des Schneefalls. Während des Schneefalls wird der Winterdienst nur durchgeführt, wenn dies durch die örtliche Satzung vorgeschrieben ist.
Streudienst
Eisglatte Flächen werden sparsam mit den erlaubten Streumitteln behandelt, um ein sicheres Begehen mit witterungsgerechtem Schuhwerk zu ermöglichen. Gefrorener Niederschlag wird maschinell oder manuell abgestreut, damit die Flächen gefahrlos genutzt werden können. Die Streuarbeiten erfolgen nach den Vorgaben der örtlichen Satzung und werden, wenn nötig, bis zu 24 Stunden wiederholt, abhängig von den Gegebenheiten vor Ort.
Sonstige Leistungen
Bei unsicherer Wetterlage werden Kontrollfahrten durchgeführt, um den Bedarf des Winterdienstes zu prüfen. Alle Arbeiten erfolgen gemäß der gültigen Ortssatzung und dem geltenden Wegegesetz. Eis und Schnee werden an den Rand von Gehwegen oder Fahrbahnen geschoben. Die Entfernung des Streuguts nach dem 31.03. ist nicht Teil des Standardauftrags, kann aber gegen ein separates Angebot durchgeführt werden. Mögliche Schäden, die bei den Winterdienstarbeiten entstehen, sind über unsere Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Alle Angaben in diesem Artikel sind ohne Gewähr.
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